Gleitschutzketten
Die verwendung von gleitschutzketten ist nur an der
antriebsachse (hinterachse) erlaubt. Vor der montage radblenden
abnehmen.
Mit gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren
werden. Auf schnee- und eisfreien straßen sind die gleitschutzketten ...
Verwendung von kindersicherheitssystemen auf dem beifahrersitz bei
fahrzeugen mit airbag-systemen
und mit sitzbelegungserkennung
Auf dem beifahrersitz dürfen nur opel
kindersicherheitssysteme mit transpondern
montiert werden; bei
verwendung
von systemen ohne transponder
besteht lebensgefahr.
Das system zur sitzbelegungserkennung
erkennt opel kindersicherhei ...