
P parkstellung. Hinterräder blockiert.
Nur bei stehendem fahrzeug und angezogener handbremse einlegen.
R rückwärtsgang. Nur bei stehendem fahrzeug einlegen.
N neutral- bzw. Leerlaufstellung.
Der wählhebel kann nur bei eingeschalteter zündung und betätigter fußbremse aus stellung p bewegt werden (wählhebelsperre).
Der motor kann nur in stellung p oder n angelassen werden. Beim anlassen in stellung n fußbremse betätigen oder handbremse anziehen.
Während des wählvorganges kein gas geben.
Gepäckraumvergrößerung, caravan
Rücksitzlehnen klappen
Die äußeren kopfstützen dürfen sich beim
klappen der rücksitzlehnen nicht in aufrechter
position befinden, sonst könnten sie
nach dem klappen der rücksitzlehnen
durch verstellung der vordersitze be ...
Kraftstoffverbrauch,
co2-emission
Für die messung des kraftstoffverbrauches
gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift
80/1268/ewg zuletzt geändert
durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen
vorschrift 80/1268/ewg geändert
durch 89/491/ewg.
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