Um beidseitig ein gleichmäßiges bremsen zu gewährleisten, müssen beide bremsscheiben die gleiche oberfläche bezüglich schliffbild und rauhtiefe aufweisen. Deshalb grundsätzlich beide bremsscheiben ersetzen, beziehungsweise abdrehen lassen.
Die werkstatt kann die bremsscheibe auf schlag prüfen.
Maximaler seitenschlag an der bremsfläche gemessen: 0,03 mm bei ausgebauter bremsscheibe und 0,1 mm bei eingebauter bremsscheibe. Maximal zulässige riefentiefe: 0,4 mm.
Zulässige dickentoleranz: 0,1 mm.

Achtung: bremspedal im stand mehrmals kräftig niedertreten, bis fester widerstand spürbar ist.
Kraftstoffverbrauch,
co2-emission
Für die messung des kraftstoffverbrauches
gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift
80/1268/ewg zuletzt geändert
durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen
vorschrift 80/1268/ewg geändert
durch 89/491/ewg.
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Scheinwerfer/standlicht
Motorhaube öffnen.
Kunststoffverkleidung von der scheinwerferrückseite abnehmen.
Dazu drahtbügel ausrasten und nach außen
schwenken.
Kunststoffverkleidung abnehmen.
Stecker mit kabel vom lampensockel abziehen.
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