Durch änderung der zündkodierung kann (außer beim 177 ps-motor ohne katalysator) eine anpassung an unterschiedliche kraftstoffqualitäten vorgenommen werden. Der 200-/ 204-ps-motor c30se/c30sej ist mit einer klopfregelung ausgestattet und paßt sich daher automatisch an die jeweilige kraftstoffqualitat an.

Zur anpassung wird mit dem kodierstecker im motorraum die zündung auf ein anderes zündkennfeld umgestellt. Dieses neue zündkennfeld erlaubt dann den betrieb mit einer anderen kraftstoffqualität. Umgestellt werden kann von unverbleitem superkraftstoff (roz 95) auf verbleiten oder unverbleiten superkraftstoff (roz 98) beziehungsweise von unverbleitem superkraftstoff (roz 95) auf unverbleiten normalkraftstoff (roz 91) und umgekehrt. Die research-oktanzahl (roz) gibt die klopffestigkeit des kraftstoffes an.
Werksseitig wird der kodierstecker meist auf 95 oktan eingestellt.
Seit es das super plus (=98 oktan. Bleifrei) gibt, ist bei den entsprechenden fahrzeugen eine nachträgliche einstellung auf die höchstzulässige oktanzahl sinnvoll. Ansonsten ist eine änderung der werkseitig eingestellen oktanzahl nur sinnvoll, wenn die versorgung mit dem eingestellten kraftstoff nicht gewährleistet ist (ausland). Das fahrzeug darf nicht mit kraftstoff betrieben werden, dessen oktanzahl niedriger ist als auf dem kodierstecker angezeigt. Für diesen fall muß der kodierstecker umgesteckt werden, sonst können motorschäden auftreten.
Achtung: der 177-ps-motor ohne katalysator hat keinen kodierstecker. Hier muß für die umstellung auf eine andere kraftstoffqualität die zündzeitpunkteinstellung geändert werden.
Bei verwendung von unverbleitem superkraftstoff zündzeitpunkt durch verdrehen des zündverteilers um 5 in richtung spät verstellen.
Einbau
Beide mehrfachstecker in die leiterplatte eindrücken.
Darauf achten, daß die stecker richtig einrasten. Falls
vorhanden, weitere kontrolleuchtenanschlüsse aufschieben.
Bei lcd-einsatz mehrfachstecker auf leiterplatte aufstecken.
Wo ...
Verwendung von kindersicherheitssystemen auf dem beifahrersitz bei
fahrzeugen mit airbag-systemen und
ohne sitzbelegungserkennung
Fahrzeuge mit beifahrer-airbag
ohne
seiten-airbag : rückwärts
gerichtete
kindersitze (kindersicherheitswiege und
kindersicherheitssitze für die gewichtsklasse
0 und i, folgende seiten) dürfen
nicht auf dem beifahrers ...