Ausgleichgetriebe prüfen
Das öl im ausgleichgetriebe der hinterachse muß nicht gewechselt werden.
Das ausgleichgetriebe ist im rahmen der wartung alle 15000 km auf dichtheit zu kontrollieren. Dabei besonders auf ölspuren im bereich der gelenkwelle und der achswellen achten.
Achtung: bei größerem ölverlust ursache ermitteln und beseitigen.
Das bei der reparatur anfallende altöl bei der örtlichen deponie abgeben.
Öl-spezifikation: hypoid-getriebeöl sae 90. Bei fahrzeugen mit sperrausgleichgetriebe (erkennbar an der aufschrift "spez.-Oel" am öleinfüllstopfen) nur spezialöl, katalog-nr.
1942382 (9293688). Verwenden.
Füllmenge: limousine ca. 0.8 Liter, 6-zylinder und caravan ca. 1,0 Liter.
Achtung: getriebeöl ist zähflüssig, deshalb nicht zuviel öl auf einmal einfüllen. Jeweils wartepausen einlegen und gefäß unterstellen, um überlaufendes öl aufzufangen. Der ölstand muß bis zur unterkante der einfüllöffnung reichen. Mindestölstand: 3 mm unter einfüllöffnung.
Manschetten der achswellen prüfen
Bremsflüssigkeitsstand prüfen
Der vorratsbehalter für die bremsflüssigkeit befindet sich im
motorraum. Der schraubverschluß hat eine beluftungsbohrung,
die nicht verstopft sein darf.
Der vorratsbehalter ist durchscheinend, so daß der bremsflussigkeitsstand
jederzeit von a ...
Ausbau
Achtung: die anweisungen gelten nur für lenkräder ohne
airbag-einnchtung. Der ausbau der airbag-einrichtung sollte
aus sicherheitsgründen von einer fachwerkstatt durchgeführt
werden.
Batterie-masseband abklemmen.
Abdeckkappe mit ...