Ausgleichgetriebe prüfen
Das öl im ausgleichgetriebe der hinterachse muß nicht gewechselt werden.
Das ausgleichgetriebe ist im rahmen der wartung alle 15000 km auf dichtheit zu kontrollieren. Dabei besonders auf ölspuren im bereich der gelenkwelle und der achswellen achten.
Achtung: bei größerem ölverlust ursache ermitteln und beseitigen.
Das bei der reparatur anfallende altöl bei der örtlichen deponie abgeben.
Öl-spezifikation: hypoid-getriebeöl sae 90. Bei fahrzeugen mit sperrausgleichgetriebe (erkennbar an der aufschrift "spez.-Oel" am öleinfüllstopfen) nur spezialöl, katalog-nr.
1942382 (9293688). Verwenden.
Füllmenge: limousine ca. 0.8 Liter, 6-zylinder und caravan ca. 1,0 Liter.
Achtung: getriebeöl ist zähflüssig, deshalb nicht zuviel öl auf einmal einfüllen. Jeweils wartepausen einlegen und gefäß unterstellen, um überlaufendes öl aufzufangen. Der ölstand muß bis zur unterkante der einfüllöffnung reichen. Mindestölstand: 3 mm unter einfüllöffnung.
Manschetten der achswellen prüfen
Esp-ausschaltung
In besonderen situationen, in denen
schlupf der antriebsräder erforderlich ist,
also ein leichtes durchdrehen der räder
bewusst herbeigeführt werden soll, z. B.
fahren mit schneeketten oder
fahren im tiefschnee oder
"freis ...
Leerlaufdrehzahl einstellen
Le2-/l3-jetronic
Achtung: bei fahrzeugen mit motronic wird die leerlaufdrehzahl
elektronisch geregelt und kann nicht mehr eingestellt
werden.
Motor warmlaufen lassen. Öltemperatur soll mindestens
+60 c betragen.
Drehzahlmesser nach vorschrift ...