Ausgleichgetriebe prüfen
Das öl im ausgleichgetriebe der hinterachse muß nicht gewechselt werden.
Das ausgleichgetriebe ist im rahmen der wartung alle 15000 km auf dichtheit zu kontrollieren. Dabei besonders auf ölspuren im bereich der gelenkwelle und der achswellen achten.
Achtung: bei größerem ölverlust ursache ermitteln und beseitigen.
Das bei der reparatur anfallende altöl bei der örtlichen deponie abgeben.
Öl-spezifikation: hypoid-getriebeöl sae 90. Bei fahrzeugen mit sperrausgleichgetriebe (erkennbar an der aufschrift "spez.-Oel" am öleinfüllstopfen) nur spezialöl, katalog-nr.
1942382 (9293688). Verwenden.
Füllmenge: limousine ca. 0.8 Liter, 6-zylinder und caravan ca. 1,0 Liter.
Achtung: getriebeöl ist zähflüssig, deshalb nicht zuviel öl auf einmal einfüllen. Jeweils wartepausen einlegen und gefäß unterstellen, um überlaufendes öl aufzufangen. Der ölstand muß bis zur unterkante der einfüllöffnung reichen. Mindestölstand: 3 mm unter einfüllöffnung.
Manschetten der achswellen prüfen
Gaszug einstellen
Achtung: der gaszug ist sehr knickempfindlich und daher
beim einbau besonders sorgfältig zu behandeln. Ein einziger
leichter knick kann zum spateren bruch im fahrbetrieb fuhren.
Zuge, die geknickt wurden, dürfen deswegen nicht eingebaut
werden.
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Kontrollleuchten
Die hier beschriebenen kontrollleuchten
sind nicht in allen fahrzeugen enthalten.
Die beschreibung gilt für alle instrumentenausführungen.
blinker
Kontrollleuchte blinkt bei eingeschaltetem
blinker. Schnelles blinken: ausfall einer
blinklampe. Lampen ...