Ausgleichgetriebe prüfen
Das öl im ausgleichgetriebe der hinterachse muß nicht gewechselt werden.
Das ausgleichgetriebe ist im rahmen der wartung alle 15000 km auf dichtheit zu kontrollieren. Dabei besonders auf ölspuren im bereich der gelenkwelle und der achswellen achten.
Achtung: bei größerem ölverlust ursache ermitteln und beseitigen.
Das bei der reparatur anfallende altöl bei der örtlichen deponie abgeben.
Öl-spezifikation: hypoid-getriebeöl sae 90. Bei fahrzeugen mit sperrausgleichgetriebe (erkennbar an der aufschrift "spez.-Oel" am öleinfüllstopfen) nur spezialöl, katalog-nr.
1942382 (9293688). Verwenden.
Füllmenge: limousine ca. 0.8 Liter, 6-zylinder und caravan ca. 1,0 Liter.
Achtung: getriebeöl ist zähflüssig, deshalb nicht zuviel öl auf einmal einfüllen. Jeweils wartepausen einlegen und gefäß unterstellen, um überlaufendes öl aufzufangen. Der ölstand muß bis zur unterkante der einfüllöffnung reichen. Mindestölstand: 3 mm unter einfüllöffnung.
Manschetten der achswellen prüfen
Die abgasanlage
Die abgasanlage besteht aus dem vorderen abgasrohr und
dem vor- und hauptschalldampfer. Bei abgasgereinigten
fahrzeugen nimmt der katalysator die stelle des vorschalldampfers
ein. Sämtliche teile sind miteinander verschraubt
und lassen sich einzeln auswechseln. ...
Fahren im winter
Kraftstoffzusätze sollen dem diesel nicht zugegeben werden,
es sei denn im winter. Mit abnehmenden außentemperaturen
verringert sich das fließvermögen des dieselkraftstoffes
durch paraffin-ausscheidung. Der dieselkraftstoff wird dick
wie honig. ...