Ausgleichgetriebe prüfen
Das öl im ausgleichgetriebe der hinterachse muß nicht gewechselt werden.
Das ausgleichgetriebe ist im rahmen der wartung alle 15000 km auf dichtheit zu kontrollieren. Dabei besonders auf ölspuren im bereich der gelenkwelle und der achswellen achten.
Achtung: bei größerem ölverlust ursache ermitteln und beseitigen.
Das bei der reparatur anfallende altöl bei der örtlichen deponie abgeben.
Öl-spezifikation: hypoid-getriebeöl sae 90. Bei fahrzeugen mit sperrausgleichgetriebe (erkennbar an der aufschrift "spez.-Oel" am öleinfüllstopfen) nur spezialöl, katalog-nr.
1942382 (9293688). Verwenden.
Füllmenge: limousine ca. 0.8 Liter, 6-zylinder und caravan ca. 1,0 Liter.
Achtung: getriebeöl ist zähflüssig, deshalb nicht zuviel öl auf einmal einfüllen. Jeweils wartepausen einlegen und gefäß unterstellen, um überlaufendes öl aufzufangen. Der ölstand muß bis zur unterkante der einfüllöffnung reichen. Mindestölstand: 3 mm unter einfüllöffnung.
Manschetten der achswellen prüfen
Keilriemen für kältekompressor spannen
Die fachwerkstatten benutzen zum prüfen der keilriemenspannung
das opel-prüfgerat km-128-a. Steht dieses prüfgerat
nicht zur verfügung, kann die spannung nicht exakt
eingestellt und geprüft werden, da der neue keilriemen eine
hohe vorspannun ...
Kraftstoffverbrauch,
co2-emission
Für die messung des kraftstoffverbrauches
gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift
80/1268/ewg zuletzt geändert
durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen
vorschrift 80/1268/ewg geändert
durch 89/491/ewg.
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