Hinweise zur beladung des fahrzeuges
Schwere gegenstände im gepäckraum
möglichst weit vorn an die rücksitzlehnen
bzw. Bei umgeklappten rücksitzlehnen
an die vordersitzlehnen anlegen. Bei
stapelbaren gegenständen schwerere
nach unten legen. Frei im gepäckr ...
Kraftstoffverbrauch,
co2-emission
Für die messung des kraftstoffverbrauches
gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift
80/1268/ewg zuletzt geändert
durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen
vorschrift 80/1268/ewg geändert
durch 89/491/ewg.
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