Für die messung des kraftstoffverbrauches gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift 80/1268/ewg zuletzt geändert durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen vorschrift 80/1268/ewg geändert durch 89/491/ewg.
Die vorschrift orientiert sich am tatsächlichen verkehrsgeschehen: die stadtfahrt wird mit ca. 1/3 Und die überlandfahrt mit ca. 2/3 Gewertet (städtischer und außerstädtischer verbrauch). Dabei werden auch kaltstart und beschleunigungsphasen berücksichtigt.
Bestandteil der vorschrift ist außerdem die angabe der co2-emission.
Die angaben sind nicht als garantie hinsichtlich des tatsächlichen kraftstoffverbrauches des jeweiligen fahrzeuges aufzufassen.
Die verbrauchsermittlung nach richtlinie 1999/100/eg berücksichtigt das in übereinstimmung mit dieser vorschrift festgelegte fahrzeugleergewicht. Zusätzliche ausstattungen können zu geringfügig höheren als den angegebenen verbrauchs- sowie co2- werten führen.
Kraftstoff sparen.
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), limousine

1) Verkaufsbezeichnung
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), caravan

1) Verkaufsbezeichnung
Meßgeräte
Zum messen der bord-elektrik gibt es im handel sogenannte
mehrfach-meßgeräte. Sie vereinen in einem gerat das voltmeter,
um spannungen zu messen, das amperemeter, um die
stromstärke zu messen und das ohmmeter, um den widerstand
zu messen. Mit einem d ...
Reifenzustand, felgenzustand
Kanten langsam und möglichst im rechten
winkel überrollen. Überfahren scharfer
kanten kann zu versteckten reifen- und
felgenschäden führen, die sich erst später
bemerkbar machen.
Beim parken reifen nicht verklemmen.
Reifen reg ...