Für die messung des kraftstoffverbrauches gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift 80/1268/ewg zuletzt geändert durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen vorschrift 80/1268/ewg geändert durch 89/491/ewg.
Die vorschrift orientiert sich am tatsächlichen verkehrsgeschehen: die stadtfahrt wird mit ca. 1/3 Und die überlandfahrt mit ca. 2/3 Gewertet (städtischer und außerstädtischer verbrauch). Dabei werden auch kaltstart und beschleunigungsphasen berücksichtigt.
Bestandteil der vorschrift ist außerdem die angabe der co2-emission.
Die angaben sind nicht als garantie hinsichtlich des tatsächlichen kraftstoffverbrauches des jeweiligen fahrzeuges aufzufassen.
Die verbrauchsermittlung nach richtlinie 1999/100/eg berücksichtigt das in übereinstimmung mit dieser vorschrift festgelegte fahrzeugleergewicht. Zusätzliche ausstattungen können zu geringfügig höheren als den angegebenen verbrauchs- sowie co2- werten führen.
Kraftstoff sparen.
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), limousine
1) Verkaufsbezeichnung
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), caravan
1) Verkaufsbezeichnung
Kupplungszug einstellen
6-Zylinder-modelle bis 8/90 (außer 150 kw/204 ps-motor)
und alle fahrzeuge mit 4-zylinder-motor
An der omega-kupplung ist kein kupplungsspiel vorhanden.
Mit fortschreitender abnutzung der kupplung wandert
das kupplungspedal nach oben, in richtung fahrer.
Ei ...
Leerlaufdrehzahl prüfen/co-gehalt einstellen
Die leerlaufdrehzahl wird elektronisch geregelt und kann
nicht eingestellt werden. Die drosselklappen-anschlagschraube
für stufe i. - 2 - In abbildung c 4854, ist als abreißschraube
ausgelegt und darf nicht verstellt werden.
Motor warmfahren und ...