Für die messung des kraftstoffverbrauches gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift 80/1268/ewg zuletzt geändert durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen vorschrift 80/1268/ewg geändert durch 89/491/ewg.
Die vorschrift orientiert sich am tatsächlichen verkehrsgeschehen: die stadtfahrt wird mit ca. 1/3 Und die überlandfahrt mit ca. 2/3 Gewertet (städtischer und außerstädtischer verbrauch). Dabei werden auch kaltstart und beschleunigungsphasen berücksichtigt.
Bestandteil der vorschrift ist außerdem die angabe der co2-emission.
Die angaben sind nicht als garantie hinsichtlich des tatsächlichen kraftstoffverbrauches des jeweiligen fahrzeuges aufzufassen.
Die verbrauchsermittlung nach richtlinie 1999/100/eg berücksichtigt das in übereinstimmung mit dieser vorschrift festgelegte fahrzeugleergewicht. Zusätzliche ausstattungen können zu geringfügig höheren als den angegebenen verbrauchs- sowie co2- werten führen.
Kraftstoff sparen.
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), limousine

1) Verkaufsbezeichnung
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), caravan

1) Verkaufsbezeichnung
Einbau
Vor dem einbau scherenheber auf funktion prüfen.
Hebearm des scherenhebers in die fensterschiene einsetzen.
Heber am türausschnitt festnieten. Dazu fensterheber
mit einer feststellbaren gripzange festspannen, vorher
fensterheber entsprec ...
Gewichte, zuladung und dachlast
Die zuladung ist die differenz zwischen
dem zulässigen gesamtgewicht (siehe typschild)
und dem eg-leergewicht.
Zur berechnung des eg-leergewichts tragen
sie die daten ihres fahrzeuges hier ein:
leergewicht aus
tabelle 1, seite 223 + .............. ...