Für die messung des kraftstoffverbrauches gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift 80/1268/ewg zuletzt geändert durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen vorschrift 80/1268/ewg geändert durch 89/491/ewg.
Die vorschrift orientiert sich am tatsächlichen verkehrsgeschehen: die stadtfahrt wird mit ca. 1/3 Und die überlandfahrt mit ca. 2/3 Gewertet (städtischer und außerstädtischer verbrauch). Dabei werden auch kaltstart und beschleunigungsphasen berücksichtigt.
Bestandteil der vorschrift ist außerdem die angabe der co2-emission.
Die angaben sind nicht als garantie hinsichtlich des tatsächlichen kraftstoffverbrauches des jeweiligen fahrzeuges aufzufassen.
Die verbrauchsermittlung nach richtlinie 1999/100/eg berücksichtigt das in übereinstimmung mit dieser vorschrift festgelegte fahrzeugleergewicht. Zusätzliche ausstattungen können zu geringfügig höheren als den angegebenen verbrauchs- sowie co2- werten führen.
Kraftstoff sparen.
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), limousine

1) Verkaufsbezeichnung
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), caravan

1) Verkaufsbezeichnung
Ausbau
Batterie-massekabel abklemmen.
Bei fahrzeugen mit lenkradhöhenverstellung verstellhebel
herausschrauben.
Lenkstützrohrverkleidung abschrauben.
Ausbau schließzylinder
Zündschlüssel einstecken und in stellung ii br ...
Parkpilot
Der parkpilot erleichtert das einparken bei
rückwärtsfahrt, indem er den abstand zwischen
fahrzeugheck und einem hindernis
misst und im fahrzeuginnenraum akustisch
meldet.
Das system erfasst den abstand über vier
sensoren im hinteren stoßf&a ...