Für die messung des kraftstoffverbrauches gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift 80/1268/ewg zuletzt geändert durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen vorschrift 80/1268/ewg geändert durch 89/491/ewg.
Die vorschrift orientiert sich am tatsächlichen verkehrsgeschehen: die stadtfahrt wird mit ca. 1/3 Und die überlandfahrt mit ca. 2/3 Gewertet (städtischer und außerstädtischer verbrauch). Dabei werden auch kaltstart und beschleunigungsphasen berücksichtigt.
Bestandteil der vorschrift ist außerdem die angabe der co2-emission.
Die angaben sind nicht als garantie hinsichtlich des tatsächlichen kraftstoffverbrauches des jeweiligen fahrzeuges aufzufassen.
Die verbrauchsermittlung nach richtlinie 1999/100/eg berücksichtigt das in übereinstimmung mit dieser vorschrift festgelegte fahrzeugleergewicht. Zusätzliche ausstattungen können zu geringfügig höheren als den angegebenen verbrauchs- sowie co2- werten führen.
Kraftstoff sparen.
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), limousine
1) Verkaufsbezeichnung
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), caravan
1) Verkaufsbezeichnung
Kraftstoffilter ersetzen
Der kraftstoffilter ist alle 2 jahre, spätestens jedoch nach
jeweils 30000 km zu ersetzen. Der kraftstoffilter befindet sich
am fahrzeugunterboden in der nahe des kraftstoffbehälters.
Ausbau
Fahrzeug aufbocken.
Masseband von batterie abklemmen.
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Drehzahlmesser
Anzeige der motordrehzahl.
Warnfeld: zulässige höchstdrehzahl überschritten,
gefahr für den motor.
1) Die instrumente ihres fahrzeuges können von
den abgebildeten instrumenten abweichen.
Tachometer1)
Anzeige der fahrgeschwindigkeit.
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