Für die messung des kraftstoffverbrauches gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift 80/1268/ewg zuletzt geändert durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen vorschrift 80/1268/ewg geändert durch 89/491/ewg.
Die vorschrift orientiert sich am tatsächlichen verkehrsgeschehen: die stadtfahrt wird mit ca. 1/3 Und die überlandfahrt mit ca. 2/3 Gewertet (städtischer und außerstädtischer verbrauch). Dabei werden auch kaltstart und beschleunigungsphasen berücksichtigt.
Bestandteil der vorschrift ist außerdem die angabe der co2-emission.
Die angaben sind nicht als garantie hinsichtlich des tatsächlichen kraftstoffverbrauches des jeweiligen fahrzeuges aufzufassen.
Die verbrauchsermittlung nach richtlinie 1999/100/eg berücksichtigt das in übereinstimmung mit dieser vorschrift festgelegte fahrzeugleergewicht. Zusätzliche ausstattungen können zu geringfügig höheren als den angegebenen verbrauchs- sowie co2- werten führen.
Kraftstoff sparen.
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), limousine

1) Verkaufsbezeichnung
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), caravan

1) Verkaufsbezeichnung
Motor-starthilfe
Bei der starthilfe mit einem starthilfekabel sind einige punkte
zu beachten
der leitungsquerschnitt der starthilfekabel soll bei ottomotoren
bis ca. 2,5 I hubraum mindestens 16 mm2
(durchmesser ca. 5 Mm) betragen. Bei dieselmotoren
oder ottomotoren &uum ...
Einspritzdüsen aus- und einbauen
Defekte einspritzdüsen können zu starkem klopfen des motors
führen und lagerschäden vermuten lassen. Bei derartigen
beanstandungen motor im leerlauf laufen lassen und
einspritzleitungs-überwurfmuttern der reihe nach lösen. Verschwindet
...