Für die messung des kraftstoffverbrauches gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift 80/1268/ewg zuletzt geändert durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen vorschrift 80/1268/ewg geändert durch 89/491/ewg.
Die vorschrift orientiert sich am tatsächlichen verkehrsgeschehen: die stadtfahrt wird mit ca. 1/3 Und die überlandfahrt mit ca. 2/3 Gewertet (städtischer und außerstädtischer verbrauch). Dabei werden auch kaltstart und beschleunigungsphasen berücksichtigt.
Bestandteil der vorschrift ist außerdem die angabe der co2-emission.
Die angaben sind nicht als garantie hinsichtlich des tatsächlichen kraftstoffverbrauches des jeweiligen fahrzeuges aufzufassen.
Die verbrauchsermittlung nach richtlinie 1999/100/eg berücksichtigt das in übereinstimmung mit dieser vorschrift festgelegte fahrzeugleergewicht. Zusätzliche ausstattungen können zu geringfügig höheren als den angegebenen verbrauchs- sowie co2- werten führen.
Kraftstoff sparen.
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), limousine
1) Verkaufsbezeichnung
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), caravan
1) Verkaufsbezeichnung
Einbau
Achtung: bei ausgebauten bremsbelägen nicht auf das
bremspedal treten, sonst wird der kolben aus dem gehäuse
herausgedrückt.
Führungsflache bzw. Sitz der belage im gehauseschacht
mit geeigneter weichmetallbürste reinigen oder mit e ...
Die fahrzeugvermessung
Optimale fahreigenschaften und geringster reifenverschleiß
sind nur dann zu erzielen, wenn die stellung der rader
einwandfrei ist. Bei unnormaler reifenabnutzung sowie mangelhafter
straßenlage - bei schlechter richtungsstabilität in
geradeausfahrt s ...