Für die messung des kraftstoffverbrauches gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift 80/1268/ewg zuletzt geändert durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen vorschrift 80/1268/ewg geändert durch 89/491/ewg.
Die vorschrift orientiert sich am tatsächlichen verkehrsgeschehen: die stadtfahrt wird mit ca. 1/3 Und die überlandfahrt mit ca. 2/3 Gewertet (städtischer und außerstädtischer verbrauch). Dabei werden auch kaltstart und beschleunigungsphasen berücksichtigt.
Bestandteil der vorschrift ist außerdem die angabe der co2-emission.
Die angaben sind nicht als garantie hinsichtlich des tatsächlichen kraftstoffverbrauches des jeweiligen fahrzeuges aufzufassen.
Die verbrauchsermittlung nach richtlinie 1999/100/eg berücksichtigt das in übereinstimmung mit dieser vorschrift festgelegte fahrzeugleergewicht. Zusätzliche ausstattungen können zu geringfügig höheren als den angegebenen verbrauchs- sowie co2- werten führen.
Kraftstoff sparen.
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), limousine

1) Verkaufsbezeichnung
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), caravan

1) Verkaufsbezeichnung
Einbau
Radio vor dem einbau mit zugehöriger antenne und lautsprechern
in allen funktionen prüfen.
Auszieher abnehmen. Dazu halteclipse mit kleinem
schraubendreher zusammendrücken.
Elektrische anschlüsse und antenne an der rücks ...
Ölstand im getriebe prüfen
Das getriebeöl braucht nicht gewechselt zu werden. Der
ölstand ist alle 15000 km im rahmen der wartung zu prüfen.
Dabei sollte das getriebe auf ölundichtigkeiten sichtgeprüft
werden.
Das getriebe muß vor dem ölwechsel e ...