Für die messung des kraftstoffverbrauches gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift 80/1268/ewg zuletzt geändert durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen vorschrift 80/1268/ewg geändert durch 89/491/ewg.
Die vorschrift orientiert sich am tatsächlichen verkehrsgeschehen: die stadtfahrt wird mit ca. 1/3 Und die überlandfahrt mit ca. 2/3 Gewertet (städtischer und außerstädtischer verbrauch). Dabei werden auch kaltstart und beschleunigungsphasen berücksichtigt.
Bestandteil der vorschrift ist außerdem die angabe der co2-emission.
Die angaben sind nicht als garantie hinsichtlich des tatsächlichen kraftstoffverbrauches des jeweiligen fahrzeuges aufzufassen.
Die verbrauchsermittlung nach richtlinie 1999/100/eg berücksichtigt das in übereinstimmung mit dieser vorschrift festgelegte fahrzeugleergewicht. Zusätzliche ausstattungen können zu geringfügig höheren als den angegebenen verbrauchs- sowie co2- werten führen.
Kraftstoff sparen.
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), limousine
1) Verkaufsbezeichnung
Kraftstoffverbrauch (ca. L/100 km), co2-emission (ca. G/km), caravan
1) Verkaufsbezeichnung
Ausbau
Batterie-massekabel abklemmen.
Achtung: vor dem ausbau des schalttafeleinsatzes unbedingt
batterie-masseband abklemmen. Andernfalls können
beim ausbau spannungsführende teile der leiterfolie mit
masseführenden teilen in berührung kommen, was ...
Störung der zentralverriegelung
A = entriegeln der fahrertür
Schlüssel im schloss über druckpunkt
nach vorn bis zum anschlag drehen.
Schlüssel in die senkrechte zurückdrehen
und abziehen.
B = verriegeln der fahrertür
Bei geschlossener fahrertür schlü ...