Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebuhne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeugoder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, breite bretter unter den wagenheber und die unterstellbocke legen, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen sowie an vorder- oder hinterachse angehoben oder abgestützt werden.

Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Anheb- und aufbockpunkte

Der umgang mit katalysator-fahrzeugen
Um beschädigungen an der lambda-sonde und am katalysator
zu vermeiden, sind nachstehende hinweise unbedingt
zu beachten:
Benzinmotoren
Grundsätzlich nur bleifreies benzin tanken.
Wird das fahrzeug nachträglich umgerüstet, vor einbau
...
Anlegen
Gurt aus dem aufroller ziehen und unverdreht
über den körper führen.
Schlosszunge in das schloss einklicken. Die
sitzlehne darf nicht zu weit nach hinten geneigt
sein, weil sonst die wirkung der sicherheitsgurte
beeinträchtigt ist; empfohl ...