Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebuhne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeugoder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, breite bretter unter den wagenheber und die unterstellbocke legen, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen sowie an vorder- oder hinterachse angehoben oder abgestützt werden.
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Zentralverriegelung,
mechanische diebstahlsicherung
Sichern
Alle türen müssen geschlossen sein, fahrertür
muss vorher einmal geöffnet worden
sein, spätestens 10 sekunden nach dem
verriegeln taste der fernbedienung
nochmals drücken
- oder -
spätestens 10 sekunden nach dem ver ...
Die heizung
Die frischluft für die heizung gelangt über die lufteinlaßgitter
unterhalb der windschutzscheibe in den fahrzeuginnenraum.
Dabei durchströmt die luft das luftverteilergehause und wird
durch verschiedene klappen auf die einzelnen lufteintrittsd& ...