Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebuhne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeugoder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, breite bretter unter den wagenheber und die unterstellbocke legen, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen sowie an vorder- oder hinterachse angehoben oder abgestützt werden.
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Wichtige hinweise
Anbringen von zubehör und ablage von
gegenständen im airbag-ausdehnungsbereich
sind wegen verletzungsgefahr
bei auslösen der airbags zu unterlassen.
zwischen airbag-systemen und den insassen
dürfen sich keine gegenstände
bef ...
Einbau
Achtung: falls das federbein nur ausgebaut und nicht überholt
wurde. Anzugsdrehmoment von 70 nm für befestigung
stützlager an kolbenstange vor einbau überprüfen.
Federbein von unten einsetzen, von oben zuerst anschlagscheibe,
dann ...