Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebuhne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeugoder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, breite bretter unter den wagenheber und die unterstellbocke legen, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen sowie an vorder- oder hinterachse angehoben oder abgestützt werden.

Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Anheb- und aufbockpunkte

Elektronische datenerfassung an mautanlagen
Bei fahrzeugen mit wärmereflektierender
windschutzscheibe
chipkarte zur elektronischen
datenerfassung und gebührenabbuchung
im schwarz eingefärbten
bereich der windschutzscheibe links oder
rechts hinter dem innenspiegel anbringen,
siehe bild. ...
Ölwanne aus- und einbauen/dichtung für
ölwanne ersetzen (2,4-/3,0-l-motor)
Ausbau
Fahrzeug aufbocken.
Muttern an den motordampfungsblocken abschrauben.
Motor an motorheber anseilen und ca. 3 Cm anheben,
damit die freigangigkeit des ölsaugrohres zur ölwanne
sichergestellt ist.
Motoröl ablassen und ...