Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebuhne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeugoder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, breite bretter unter den wagenheber und die unterstellbocke legen, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen sowie an vorder- oder hinterachse angehoben oder abgestützt werden.

Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Anheb- und aufbockpunkte

Vordere blinkleuchte
Motorhaube öffnen.
Scheinwerferabdeckung entfernen, bild 7490 v.
Lampenfassung durch drehen ausrasten.
Glühlampe aus fassung herausnehmen,
dazu leicht drücken und drehen.
Neue glühlampe einsetzen, dabei glasko ...
Der bremskraftregler
Der bremskraftregler ist nur bei caravan-fahrzeugen eingebaut.
Er läßt den bremsleitungsdruck zur hinterachse langsamer
ansteigen als zur vorderradbremse. Dadurch wird ein
überbremsen der hinterräder auch im beladenen zustand
vermieden und die ...