Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebuhne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeugoder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, breite bretter unter den wagenheber und die unterstellbocke legen, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen sowie an vorder- oder hinterachse angehoben oder abgestützt werden.

Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Anheb- und aufbockpunkte

Kontrollleuchte
Leuchtet bei eingeschalteter zündung für
einige sekunden. Das system ist nun betriebsbereit.
Bei fahrzeugen mit esp wird im
instrument
die kontrollleuchte durch
ersetzt,
siehe nächste seite.
Blinken während der fahrt
Eingriff des ...
Sitzbelegungserkennung
Das system der sitzbelegungserkennung
deaktiviert front- und seiten-airbag für
den beifahrer, wenn der beifahrersitz nicht
besetzt ist oder ein opel kindersicherheitssystem
mit transpondern auf dem
beifahrersitz
montiert ist.
Die kontrollleuchte für ...