Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebuhne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeugoder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, breite bretter unter den wagenheber und die unterstellbocke legen, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen sowie an vorder- oder hinterachse angehoben oder abgestützt werden.
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Motor-starthilfe
Bei der starthilfe mit einem starthilfekabel sind einige punkte
zu beachten
der leitungsquerschnitt der starthilfekabel soll bei ottomotoren
bis ca. 2,5 I hubraum mindestens 16 mm2
(durchmesser ca. 5 Mm) betragen. Bei dieselmotoren
oder ottomotoren &uum ...
Wählhebel in P, R und N
P parkstellung. Hinterräder blockiert.
Nur bei stehendem fahrzeug und
angezogener handbremse einlegen.
R rückwärtsgang. Nur bei stehendem
fahrzeug einlegen.
N neutral- bzw. Leerlaufstellung.
Der wählhebel kann nur bei eingeschalteter
...